Kostenübernahme

Die Verhaltenstherapie ist eine wissenschaftlich fundierte Behandlungsmethode, die von gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt wird. Durch meine Kassenzulassung ist es mir möglich, sowohl mit gesetzlichen Krankenkassen als auch privaten Krankenversicherungen abzurechnen. 

Die psychotherapeutische Sprechstunde sowie die probatorischen Sitzungen zum Kennenlernen und zur Klärung, ob ein Therapiebedarf besteht, sind antragsfrei und werden von der Krankenkasse ohne gesonderter Genehmigung übernommen.
Die Therapiesitzungen sind antragspflichtig und müssen von der Krankenkasse bewilligt werden, damit die Kosten dafür getragen werden.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind brauchen Sie nur Ihre Gesundheitskarte mit zum Termin zu bringen. Darüber läuft die Abrechnung mit den Krankenlassen. Antragsformulare liegen mir vor, hier müssen Sie sich um nichts kümmern.

Wenn Sie privat versichert sind informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrer Versicherung, welche Informationen und Formulare diese gegebenenfalls benötigt um die probatorischen Sitzungen bzw. die Therapiesitzungen zu übernehmen.
Bitte bringen Sie die Antragsformulare Ihrer Krankenversicherung mit zum Termin. Oft finden Sie diese bereits online auf der Website ihrer Versicherung oder können sie telefonisch anfordern.